Chip-Pflicht für mitreisende Haustiere Alle Hunde, Katzen etc., die sich ab 1. Juli 2011 zum ersten Mal mit ihren Besitzern auf Reisen in ein anderes EU-Land machen, müssen mit einem Chip gekennzeichnet sein. Kaninchen oder Meerschweinchen sind von der Chip-Pflicht ausgenommen. Ziel der EU-Regelung ist ein wirksamer Schutz vor Tollwut etc. Die Möglichkeit zur Tätowierung entfällt zukünftig! Die auf dem Chip enthaltenen Angaben zum Eigentümer müssen mit denen des ebenfalls mitzuführenden "Heimtierpasses" übereinstimmen P.S: In Niedersachsen müssen alle Hunde haftpflichtversichert, einen Chip tragen und ab Juli 2013 der Halter einen Sachkundenachweis "Hundeführerschein" ablegen. Volker Darnstedt 1.Vorsitzender
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