Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP:

"Koalition des Aufbruchs!"

In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP zur 17. Wahlperiode (die konstituierende Sitzung des Landtages findet am 27.10.2009 statt) wurden folgende Regelungen zum Thema Tierschutz im Koalitionsvertrag vereinbart: CDU und FDP sehen sich dem Tierschutz besonders verpflichtet! Zur Verbesserung des Tierschutzes werden die bestehenden Rechtsgrundlagen evaluiert und ggf. angepasst. CDU und FDP wollen die Bürgerinnen und Bürger vor verantwortungslosen Hundehaltern schützen. Die Rasseliste hat sich dafür als nicht geeignet erwiesen und wird daher im Gefahrhundegesetz abgeschafft. CDU und FDP setzen sich dafür ein, dass die Zahl der Tierversuche das notwendige Maß nicht überschreitet. Wir werden uns für ein Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben einsetzen."

Hinweis:
Der Koalitionsvertrag kann bereits abgerufen werden unter:
http://www.fdp-sh.de/files/3256/Koalitionsvertrag.pdf